|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KLIENTINNEN-INFORMATION: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ÄNDERUNGEN AB 01.01.2004: |
-
N o c h m a l s: Zusätzliche Rechnungsmerkmale - diverse Änderungen ab 01.01.2004 - Rechnungsmerkmale HN Ärztinnen/Therapeutinnen - Wichtige allgemeine Informationen - Anregungen zum Jahresende 2003 - Neue SV-Geringfügigkeitsgrenze ab 1.1.2004 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für ALLE: Zusätzliche Rechnungsmerkmale
Nochmals aufgrund häufig festgestellter Mängel: Aufgrund des neu konzipierten § 11 Abs 1 UStG 94
müssen Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, ab dem 1.1.2003
folgende zusätzliche, neue Merkmale aufweisen: Also, KlientInnen, die umsatzsteuerpflichtige
Leistungen erbringen, haben an LeistungsempfängerInnen neben den
bisherigen Merkmalen wie Bei ÄrztInnen/TherapeutInnen ist die UID-Nummer nur dann von Bedeutung, soferne auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen ausgeführt werden. Wer in den letzten Tagen vom Finanzamt eine UID(ATU)-Nummer zugesandt erhalten hat (greifbar aufbewahren!), tätigt wahrscheinlich auch derartige Leistungen. Andere wiederum haben schon seit Jahren eine UID, die sie aber bisher nicht benötigt haben und möglicherweise auch nicht mehr auffinden. Um einen Telefonansturm in unserer Kanzlei zu vermeiden, ersuchen wir, diesbezügliche Anfragen direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt zu stellen. Dies bliebe auch uns nicht erspart. Diese Regelung gilt sowohl für Anzahlungsrechnungen als auch für Teilrechnungen und Gutschriften. Bei Kleinbetragsrechnungen (bis € 150,-) genügen die bisherigen Angaben (Name und Adresse des Rechnungsausstellers, Datum, genaue Bezeichnung der handelsüblichen Leistung, Rechnungsbetrag und Steuersatz). Die sogenannten "Kleinunternehmer" erhalten grundsätzlich auch keine UID, da ohnedies mangels USt-Ausweis kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Kleinunternehmern zusteht. *) Die UID(Umsatzsteuer-Identifikations-)Nummer ist für den/die LeistungsempfängerIn ein Indiz dafür, dass der/die LeistungserbringerIn beim zuständigen Finanzamt über ein Umsatzsteuersignal verfügt und daher auch die Umsatzsteuer abführt. Im Zweifel über eine Unternehmereigenschaft des/der RechnungsausstellersIn (vor allem bei größeren Rechnungsbeträgen) eventuell eine Bescheidkopie über die UID Nummer vom Leistenden verlangen, damit es nicht bei einer finanzbehördlichen Überprüfung zur Versagung des Vorsteuerabzuges kommt. [zurück] |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
DIVERSE ÄNDERUNGEN
AB 01.01.2004
Nachfolgend finden Sie die wesentlichen
Änderungen aufgrund
EXKURS: Mit 1.1.2004 tritt die
erste Etappe der Pensionsreform in Kraft. Ab Juli 2004
wird das Antrittsalter zur Frühpension von derzeit 56,5 (Frauen)
bzw. 61,5 Jahren (Männer) um vier Monate erhöht. Demnach läuft
die Frühpension endgültig mit 2017 aus. Jene wegen Langzeitarbeitslosigkeit
ist mit 1.1.2004 bereits Geschichte. Sie wird durch ein Altersübergangsgeld
ersetzt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
drucken * | top | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rechnungsmerkmale für
HONORARNOTEN bei ÄrztInnen und TherapeutInnen
Hier ist zu unterscheiden, ob für alle Honorarnoten nur ein einziger Rechnungskreis oder ein gesonderter Rechnungskreis für Honorarnoten an PatientInnen geführt wird.
EXKURS zur häufig gestellten
Frage betreffend umsatzsteuerliche Behandlung der Supervision:
Von der Selbsterfahrung und der psychotherapeutischen Behandlung unterscheidet
sich die psychotherapeutische Supervision insbesondere dadurch, dass sie,
im Gegensatz zu diesen, vom beruflichen Kontext ausgeht und bestimmte
Probleme des beruflichen Handelns reflektiert. Sie strebt grundsätzlich
keine Rekonstruktion oder Modifikation der gesamten Person bzw. ihres
Verhaltens und ebenso wenig primär eine Behebung des Leidenszustandes
im Sinne des Psychotherapiegesetzes an. Daher sind derartige Leistungen
– sofern nicht die Kleinunternehmerregelung gilt – zuzüglich
mit 20 % USt zu belasten. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
drucken * | top | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN ALLGEMEINER
ART
Wenn Sie Rechnungen auf Thermopapier erhalten – diese bitte kopieren, da nach einiger Zeit die Zeichen so verblassen, dass sie unleserlich sind. Bei derartigen Belege wird laut Finanzbehörde auch die steuerliche Abzugsfähigkeit versagt. Wenn ein Einkommensteuerbescheid noch vor Ende September eines Jahres ergeht, dann erfolgt auch die Anpassung der laufenden Einkommensteuer-Vorauszahlung (E-VZ) auf Basis dieses Bescheides. Dies hat zur Folge, dass bspw. die E-VZ 10-12 die Vorauszahlung für das ganze laufende Jahr beinhaltet, sofern bisher noch keine Vorauszahlungen geleistet worden sind. Diese Quartalsvorschreibung heißt daher auch "Ausgleichsviertel". Vermerken Sie bitte die
Umsatz- und Einkommensteuer-Vorauszahlungstermine zusätzlich
– vor allem auch in Hinblick auf Ihre Urlaubszeiten - in
Ihrem Kalender. Denn immer wieder kommt es vor, dass von uns
weitergeleitete Erlagscheine offensichtlich auf dem Postwege verloren
gehen. In diesem Fall können Sie rechtzeitig bei uns urgieren. Soferne
die Umsatzsteuer-Voranmeldungen in unserer Kanzlei erledigt
werden, ersuchen wir um zeitgerechte Übermittlung der Belege
(z.B. für 10-12/03 bis spätestens 20. Jänner 2004). In den Fällen, wo wir über keine Zustellungsvollmacht der Poststücke verfügen (d.h. Sie erhalten alle Schriftstücke von Finanzamt und Sozialversicherung persönlich zugesandt), ersuchen wir, die entsprechenden Bescheide an uns weiterzufaxen. Dies gilt auch für Bescheide von der Wintisia (Ärztewohlfahrtsfonds). Alles andere nur zu Interventionszwecken (bspw. bei einer Sozialversicherungs-Beitragsvorschreibung). Unser Tip bei unterjährigen Einkommenssteigerungen:
Sofern wir für Sie nach Jahresende nur den Jahresabschluss und die
entsprechenden Steuererklärungen erstellen, sollten Sie wegen der
nunmehrigen "Anspruchsverzinsung" (siehe letztjährige Aussendung)
entweder mit uns Kontakt aufnehmen oder Selbstberechnungen in folgender
Form durchführen: 1. Schritt: Vergleich der laufenden Einnahmen mit
den Einnahmen des letzten veranlagten Jahres (lt.Steuerbescheid); 2. Schritt:
Vergleich Einkommensteuer-Vorauszahlung des laufenden Jahres mit der bezahlten
Einkommensteuer des letzten veranlagten Jahres. Resumee: Um rund 40 %
des Einnahmenüberhanges sollte die laufende Einkommensteuer-Vorauszahlung
höher sein, als die des veranlagten Jahres. Zur Erinnerung: Die Aufbewahrungsfrist für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des § 132 BAO beträgt grundsätzlich 7 Jahre. Somit können mit Ende 2003 die Unterlagen bis einschließlich 1996 weggegeben werden. Beachten Sie bei einer eventuellen Vernichtungsaktion aber, dass Unterlagen, die u.a. Grundstücke (Eigentumswohnungen) betreffen (z.B. bei Erzielung von Einkünften aus Vermietung), 12 Jahre aufbewahrungspflichtig sind. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
drucken * | top | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anregungen zum Jahresende
Einnahmen-Ausgaben-Rechner mit
höherer Gewinnerwartung für das Jahr 2003 sollten noch möglichst
viele Betriebsausgaben (Betriebsausgaben/Werbungskosten/Sonderausgaben/Aussergewöhnliche
Belastungen - siehe Aussendung Dez. 2001 oder www.amcur.at
unter FAQ)
heuer tätigen und noch zu erwartende Einnahmen in das nächste
Jahr verschieben. Zu beachten ist die ’Kurze-Zeit-Regel’ für
regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (zB Miete,
monatlich fixierte Pauschalzahlungen) – diese sind dem Jahr der
wirtschaftlichen Zugehörigkeit zuzurechnen, sofern sie in einem Zeitraum
von 15 Tagen vor oder nach Jahreswechsel getätigt werden. Wer heuer noch größer investieren möchte und in den Jahren 2000, 2001 und 2002 eine oder nur geringe Investitionen getätigt hat, für den könnte auch die befristete 10 %ige Investitionszuwachsprämie 2002-2004 interessant sein. Begünstigt sind neue, körperliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (also kein KFZ) und nur der Investitionszuwachs. Vereinfachtes Beispiel: Investitionen 2000: € 10.000,-, 2001: € 6.000,-, 2002: € 8.000,-; ergibt einen Durchschnitt von € 8.000,-. Bei Investitionen von bsp € 10.500,- im Jahr 2003 beträgt die Investitionszuwachsprämie 10 % von € 2.500,- (€ 10.500,- abzgl. € 8.000,-) = € 250,-. Für (Weihnachts-)geschenke an DienstnehmerInnen (gilt nicht für freie Dienstverhältnisse) gibt es einen steuerfreien Betrag in Höhe von € 186,- jährlich. Wichtig: Nur Sachzuwendungen wie Warengutscheine, aber auch Goldmünzen, sind steuerlich begünstigt. Für eine betriebliche Weihnachtsfeier können nochmals € 365,- pro DienstnehmerIn steuerfrei lukriert werden. Hiebei handelt es sich allerdings um einen steuerfreien Jahresbetrag im Rahmen von Betriebsveranstaltungen. Für betriebliche Zukunftsicherung sind € 300,-- pro Jahr und DienstnehmerIn steuerfrei. Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge sind mit nur 6 % zu besteuern. Die noch bis 31.12.2003 geltende steuerfreie Sparbuchschenkung sollte noch für sinnvolle Sparbuchübertragungen genutzt werden!! Private und öffentliche Auftraggeber
haben eine neue Mitteilungsverpflichtung gem. §
109a EStG wahrzunehmen: Die Entgelte von Personen, die
als Lehrende, Vortragende, Unterrichtende oder als freie
Dienstnehmer tätig sind, müssen zwingend an das Finanzamt
gemeldet werden. D.h., KlientInnen können einerseits sowohl AuftraggeberInnen
von freien Dienstnehmern (dann obliegt ihnen die Mitteilungsverpflichtung),
als auch AuftragnehmerInnen als Vortragende, Lehrende oder Unterrichtende
sein (z.B. BFI, WIFI etc.). Im zweiten Fall ist sicher, dass das ausbezahlte
Honorar bei der Erklärungsabgabe dem Finanzamt bereits bekannt ist. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
drucken * | top | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neue SV-Geringfügigkeitsgrenze ab 1.1.2004: monatlich € 316,19 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
drucken * | top | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
* Für die Druckansicht benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||